
Tschüss Velovignette: So sind Sie künftig abgesichert
Ab 1. Januar 2012 braucht es für Velos keine Vignette mehr und der Versicherungsschutz der Vignette 2011 läuft am 31. Mai 2012 aus. Warnstufe Rot: Wer bis dahin noch keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, läuft bei einem Velounfall im schlimmsten Fall sogar Gefahr, seine materielle Existenz auf Spiel zu setzen. Überprüfen Sie deshalb heute noch Ihren Versicherungsschutz.
Das Parlament hat mit der Velovignette die obligatorische Haftpflichtversicherung für alle, die mit dem Velo unterwegs sind, abgeschafft. Künftig werden die privaten Haftpflichtversicherungen für Schäden aufkommen, die Fahrradfahrende verursachen – wenn sie denn eine haben.
Wenn Sie (noch) keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, stehen Sie also spätestens ab Ende Mai 2012 ohne Versicherungsschutz da und können in eine schwere finanzielle Notlage geraten, sollten Sie auf dem Fahrrad jemandem Schaden zufügen.
Zum Beispiel, weil Heilungs- und Spital- oder Folgekosten durch Invalidität in die Millionen gehen. DAS Jurist Jonathan Lüthi meint dazu: «Wenn ein Velofahrer zum Beispiel eine betagte Fussgängerin anfährt, übernimmt zwar zunächst der Nationale Garantiefonds oder eine andere Versicherung den Schaden. Diese verlangen die Kosten aber in der Regel vom Unfallverursacher zurück.»
Schluss mit dem «Velo-Sonderfall Schweiz»
Die Schweiz war – neben Liechtenstein – bisher das einzige Land, das mit der Velovignette eine spezielle obligatorische Haftpflichtversicherung für Fahrradfahrer und ausgewählte Motorfahrzeuge kannte.
Damit ist nun Schluss – und der «Velo-Sonderfall Schweiz» gehört der Vergangenheit an. 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung verfügen über eine private Haftpflichtversicherung. Gehören Sie dazu?
Der DAS Jurist rät: «Kontrollieren Sie in Ihren Papieren, ob Sie bereits eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Ist dies der Fall, brauchen Sie nichts zu unternehmen: Der Versicherungsschutz überträgt sich ab dem 1. Januar 2012 automatisch auf Ihr Fahrrad. Falls nicht, ist es jetzt an der Zeit, dies nachzuholen. Eine solche Versicherung sollten Sie ohnehin haben, denn die Gefahr, dass eine Drittperson durch Sie zu Schaden kommt, kann nie ausgeschlossen werden. Es ist schnell etwas passiert – nicht nur auf dem Fahrrad.»
Von der Velovignette zur Privathaftpflichtversicherung:
Was Sie als Velofahrerin, als Velofahrer beachten müssen
Wer ist ab 1. Januar 2012 versichert?
Die Velovignette 2011 ist bis Ende Mai 2012 gültig – und bis zu diesem Zeitpunkt gilt auch der entsprechende Versicherungsschutz – aber nur, wenn die Vignette auch tatsächlich am Velo klebt. Es reicht nicht, dass die Vignette im Hosensack mitfährt oder zu Hause in einer Schublade lagert. Wenn Sie nicht im Besitz einer Velovignette 2011 sind, aber eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, weitet sich Ihr Versicherungsschutz ab 1. Januar 2012 automatisch auf Ihr Fahrrad aus.
Was ist durch meine Haftpflichtversicherung neben dem Fahrrad ab 1. Januar 2012 neu mitversichert?
Alle Fahrzeuge, die von Gesetzes wegen dem Velo gleichgestellt sind: E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser (zweirädrige Elektrogeräte wie zum Beispiel kleine Schneepflüge) und Elektro-Roller (max. 10 km/h). Beibehalten wird die obligatorische Haftpflichtversicherung hingegen für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h (Motorfahrrad-Kontrollschild mit Vignette).
Was muss ich unternehmen, wenn ich bereits eine Privathaftpflichtversicherung habe?
Nichts. Der Schutz tritt am 1. Januar 2012 automatisch in Kraft, keine der betroffenen Versicherungen verlangt eine Meldung. Wer schon eine Police hat, geniesst den Versicherungsschutz automatisch.
Was muss ich unternehmen, wenn ich als Fahrradfahrerin, als Fahrradfahrer noch keine Privathaftpflichtversicherung habe?
Schliessen Sie spätestens bis zum 31. Mai 2012 eine Haftpflichtversicherung ab. Wir raten Ihnen, eine Summe von 5 Millionen Franken zu versichern.
Muss ich für jede Person, die in meinem Haushalt lebt, eine separate Haftpflichtversicherung abschliessen?
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bei der Mehrheit der Versicherungen gilt der Haftpflichtschutz für alle im gleichen Haushalt lebenden Personen. Erwachsene Kinder können aber ausgeschlossen sein. Die Versicherung zahlt unter Umständen auch, wenn mit dem Fahrrad eines Freundes gefahren wird, der keine Haftpflicht abgeschlossen hat. Sind Sie unsicher, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Welche Schäden sind mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Haftpflichtversicherungen decken Schäden, die der Verursacher anderen Personen oder Gegenständen von Dritten zufügt:
• Tötung, Verletzung oder sonstige Gesundheitsschädigung von Personen
• Tötung, Verletzung oder Verlust von Tieren
• Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Sachen.
Muss ich bei Haftpflichtfällen einen Selbstbehalt übernehmen?
Das ist unterschiedlich geregelt: Manche Versicherer verlangen keinen Selbstbehalt, andere bis zu mehreren Hundert Franken pro Schadenereignis. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Was geschieht, wenn ich keine Privathaftpflichtversicherung abschliessen will?
Für Schäden durch nicht versicherte Velofahrer soll künftig der Nationale Garantiefonds aufkommen. Allerdings kann und wird dieser Fonds auch in Zukunft auf den Unfallverursacher Regress nehmen, d.h. die Kosten werden vom Verursacher zurückgefordert. Deshalb sollten Velofahrerinnen und -fahrer unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung abschliessen.
Was muss ich unternehmen, wenn ich zum Beispiel im Februar 2012 ein Velo kaufen möchte?
Wenn Sie eine Haftpflichtversicherung haben, müssen Sie nichts unternehmen. Sonst schliessen Sie am besten sofort – noch vor dem ersten Gebrauch des Velos – eine Privathaftpflichtversicherung ab.
