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Alles, was gut und recht ist: Ihre Betriebsrechtsschutzversicherung.

Mit der DAS Rechtsschutzversicherung sind Sie und Ihr Unternehmen bestens geschützt. Als Arbeitgeber, Unternehmer, Mieter oder Vermieter. Sobald Sie rechtlichen Beistand brauchen, sind wir an Ihrer Seite.

Wie viel Schutz wünschen Sie?

Neu & einzigartig im Basisschutz

Diese Leistungen finden Sie neu - und teilweise sogar exklusiv! - bei der DAS.

Vertragsrecht
  • Wir unterstützen Sie bei Streitigkeiten aus einfachem Auftrag und Werkvertrag, welche den Innenaus- oder -umbau (Fussboden, Wände, Decken, Beleuchtung) der Geschäftsräume betreffen, auf die die Police abgeschlossen ist.
  • Gab es beim Umzug des Geschäftsmobiliars Probleme (Streitigkeiten aus einem Frachtvertrag)? - Wenden Sie sich an uns.
  • Streitigkeiten mit Lieferanten von Betriebsmobiliar und -geräten, die Sie als Eigenbedarf für Ihr Unternehmen benötigen? - Die DAS hilft Ihnen.
Musterverträge
  • Sie erhalten von uns Musterverträge als Vorlagen. Passen Sie sie einfach an Ihre Situation an: Einzelarbeitsvertrag, Vertrag über freie Mitarbeit, Kaufvertrag, Mietvertrag für Gewerberäume, Darlehensvertrag, Forderungsabtretung (Zession), Aufhebungsvertrag, Vollmacht, Vergleichsvertrag.
Rechtsauskünfte
  • Zusätzlich zu den versicherten Rechtsgebieten erhalten Sie in Fällen, die mit Ihrer normalen Geschäftstätigkeit zusammenhängen, eine Rechtsauskunft. Voraussetzung: Der Fall betrifft das Schweizer Zivilrecht.

Optional - Erweiterter Vertragsrechtsschutz

Wir bieten Ihnen einen erweiterten Vertragsrechtsschutz, gültig bei Streitigkeiten ab einem Streitwert von 1000 Franken rund um Nichterfüllung oder nicht vollständige Erfüllung obligationenrechtlicher Verträge zwischen Ihnen und Ihren Lieferanten und Kunden.

Inbegriffen in Ihrer Basis-Versicherung

  • Maximale Deckungssumme von 300'000 Franken beim Betriebsrechtsschutz pro Rechtsfall in der EU und EFTA.
  • Kostenübernahme Ihrer Fahrkosten zu Gerichtsverhandlungen, wenn Ihre Anwesenheit zwingend erforderlich ist.
  • Übernahme der Kosten von durch Gerichtsverhandlungen bedingtem Lohnausfall Ihrer Angestellten, wenn deren Anwesenheit zwingend erforderlich ist.
  • Kostenübernahme bei einem Mediationsverfahren (aussergerichtliche Konfliktlösung), wenn der Mediator als solcher anerkannt ist.
  • Geltungsbereich Betriebsrechtsschutz: EU/EFTA.
  • Geltungsbereich Verkehrsrechtsschutz: ganze Welt.
  • Änderung des Tarifs: Die DAS garantiert Ihnen einen gleichbleibenden Prämientarif während der Vertragsdauer gemäss Police.

    Viel Leistung für Sie zu einem vorteilhaften Preis - machen Sie ruhig den Vergleich.


Gut und wichtig zu wissen

  • Versichert sind:
    • Ihr Betrieb;
    • Ihre Mitarbeiter;
    • Mitarbeitende Familienmitglieder.
  • Zusatzversicherungen:
    • „Erweiterter Vertragsrechtsschutz",
    • „Grundeigentümerrechtsschutz",
    • „Vermieterrechtsschutz".
  • Geografischer Deckungsbereich: Schweiz und angrenzende Nachbarländer.

Deckungsumfang, Bedingungen, Ausschlüsse: Es gelten grundsätzlich unsere Allgemeinen Versicherungsbedingungen AVB. 

Versicherte Bereiche

  • Schadenersatz
  • Opferhilfe
  • Strafrecht
  • Versicherungsrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Arbeitsrecht
  • Nachbarrecht
  • Vertragsrecht
    • Innenaus- oder -umbau der Betriebsräume
    • Umzug des Betriebsmobiliars
    • Lieferung von Betriebsmobiliar
  • Musterverträge
  • Rechtsauskünfte
  • erweitertes Vertragsrecht optional

 


Mit Garantie

Wir garantieren Ihnen:
  • Unabhängigkeit und Spezialisierung
  • Rechtsberatung
  • Freie Anwaltswahl bei Beizug eines externen Anwalts im Prozessfall oder bei Interessenkonflikt
  • Kundennähe durch dezentrale Rechtsdienste in allen Regionen
  • Höchstmass an Qualität und professionellem Service

Attraktive Selbstbehaltlösungen

  • Kein Selbstbehalt.
  • Selbstbehalt von 10 Prozent der externen Kosten, mindestens jedoch 500 Franken pro Rechtsfall.
  • Selbstbehalt von 10 Prozent der externen Kosten, mindestens jedoch 1500 Franken pro Rechtsfall.
  • Wenn Sie einen Anwalt wählen, den Ihnen die DAS vorgeschlagen hat, bezahlen Sie für die Anwaltkosten keinen Selbstbehalt.